Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Angebote der Firma Baron Immobilien sind nur für den Empfänger selbst bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen, so dass eine Haftung nicht übernommen werden kann.
Die Nachweise der Firma Baron Immobilien sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf und -Vermietung
bzw. -Verpachtung bleiben vorbehalten.
Ist dem Empfänger die durch die Firma Baron Immobilien nachgewiesene Gelegenheit
zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf
Verlangen auch zu belegen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schliesst
die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus, wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß
zu diesem Objekt erreicht werden kann.
Der Provisionsanspruch ensteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung unseres
Unternehmens ein Vertrag zustande kommt. Daraus resultiert die Verpflichtung, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wann und zu welchen Bedingungen ein Vertrag über ein von der Firma
Baron Immobilien angebotenes Objekt zustande gekommen ist.
Der Anspruch ensteht auch, wenn (1) der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die
vom Angebot abweichen; (2) der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein
anderes Objekt des von der Firma Baron Immobilien nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird; (3) vertragliche Abweichungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem
zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn (1) der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt; (2) der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus
den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund
gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.
Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluss wird unser Provisionsanspruch fällig und ohne Abzug
zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die
volle Provision.
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Zurechnung der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen:
1. bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 7,14 % inkl. Mwst.
2. bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut), berechnet vom Kaufpreis, vom Käufer: 7,14 % inkl. Mwst.
3. Bei An- und Verkauf von Wohnimmobilien und Eigentumswohnungen (für Eigennutzer) vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57 % inkl. Mwst.berechnet vom Kaufpreis
4. Erbbaupacht, vom Erbbauberechtigten: 1 Jahreserbbauzins
5. An-und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, vom Berechtigten: 2,5% zzgl. Mwst.
6. bei Vermietung / Verpachtung vom Mieter / Pächter:
a) Verträge bis 3 Jahre Laufzeit: 2 Monatskaltmieten / Monatsanteile des Jahrespacht
b) Verträge über 3 Jahre Laufzeit: 3 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht
c) 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer bei Wohnraumvermietung durch den Vermieter oder durch den Mieter, wenn
dieser den Auftrag bestellt hat.
7. Werden durch Vermieter /Verpächter Abstandzahlungen gefordert, berechnen wir zu lasten des
Mieters / Pächters eine Vermittlungsprovision von 5% des Abstandsbetrages. Die Prüfung der
Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.
8. Für die Vermittlung von Liefer- und Leistungsverträgen werden 5% des Vertragswertes erhoben
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgestaltet.
Sollten unsere Geschäftsbedigungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder
unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Gewerbekunden ist Frankfurt (Oder).
Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
mit professioneller Hilfe zum Ziel
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Ab 23.12.2020 für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen - Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision.